Evangelische Kirchenmusik in Württemberg

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LKMD - Lexikon, Glossar, Erklärungen, Erläuterungen von Begriffen

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Kirchenmusik
 
LKMD ist das Kürzel für "Landeskirchenmusikdirektor". Der Landeskirchenmusikdirektor ist der landeskirchliche Fachberater für Kirchenmusik. Er wirkt mit bei der Fachaufsicht über die Bezirkskantorinnen und Bezirkskantoren, bei der Besetzung der Bezirkskantoren-Stellen und bei den Prüfungen an den Hochschulen im Fach Kirchenmusik. Er trägt die Verantwortung für die C-Prüfungen und berät den Oberkirchenrat, die Kirchenbezirke, Kirchengemeinden und die Bezrikskantoren/innen in kirchenmusikalischen Fragen. Der LKMD ist Mitarbeiter des Evangelischen Oberkirchenrats und wird von diesem berufen.
 
 

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