Kirchenmusik von A-Z



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Kirchenmusik |
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LKMD ist das Kürzel für "Landeskirchenmusikdirektor". Der Landeskirchenmusikdirektor ist der landeskirchliche Fachberater für Kirchenmusik. Er wirkt mit bei der Fachaufsicht über die Bezirkskantorinnen und Bezirkskantoren, bei der Besetzung der Bezirkskantoren-Stellen und bei den Prüfungen an den Hochschulen im Fach Kirchenmusik. Er trägt die Verantwortung für die C-Prüfungen und berät den Oberkirchenrat, die Kirchenbezirke, Kirchengemeinden und die Bezrikskantoren/innen in kirchenmusikalischen Fragen. Der LKMD ist Mitarbeiter des Evangelischen Oberkirchenrats und wird von diesem berufen.
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