Evangelische Kirchenmusik in Württemberg

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Gema - Lexikon, Glossar, Erklärungen, Erläuterungen von Begriffen

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Kirchenmusik von A-Z



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Kirchenmusik
 
Gema steht für "Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte".
Sie ist eine Verwertungsgesellschaft, die in Deutschland die Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte von denjenigen Komponisten, Musikern und Verlegern von Musikwerken vertritt, die in ihr Mitglied sind.
Für den kirchlichen Bereich wurden zwischen der EKD und der Gema Pauschalverträge abgeschlossen. Ev. Kirchengemeinden in Württemberg, die Konzerte und geistliche Abendmusiken veranstalten, müssen vierteljährliche je 2 Konzertprogramme mit detaillierten Verlagsangaben an die Geschäftsstelle unseres Verbandes schicken. (siehe "schwarzer Ordner" Seite 35a)
 
 

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