Evangelische Kirchenmusik in Württemberg

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Evangelische Kirchenmusik in Württemberg, Ehrungen

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I. URKUNDE:
Kinderchöre, Kinder

II. URKUNDE:
Chöre, Chorsänger/innen, Chorleiter/innen

III. ZELTER-PLAKETTE:
Chöre

IV. URKUNDE:
Organistinnen und Organisten







22.01.04

Der Verband hält Urkunden für, Sängerinnen und Sänger, Chorleiterinnen und Chorleiter sowie Organistinnen und Organisten, für deren langjährige kirchenmusikalische Betätigung bereit.
Damit soll dieser wichtige Dienst im Gemeindeleben auf besondere Weise gewürdigt werden. Die Urkunden können bei der Geschäftsstelle bestellt werden.

Jubiläen im Bereich Chöre
Eine Urkunde wird ausgegeben, bei Kindern für 5 Jahre Singen im Kinderchor oder bei vorzeitigem Weggang als Dank, Sängerinnen und Sänger die 25 oder mehr Jahre in einem Chor singen oder als Chorleiterin oder Chorleiter tätig sind. Das gilt auch für Chorjubiläen.
Wenn ein Chor 100 Jahre besteht, kann auf Antrag die Zelter-Plakette verliehen werden.
Der Vorgang im einzelnen:

I. Urkunde für Kinderchöre und Jugendchöre
Unser Verband widmet sich seit Jahren intensiv dem Singen mit Kindern und Jugendlichen durch Kindersingwochen, Landeskinderchortagen und Kinderchorliteraturtagen. Wir haben in der Landeskirche zahlreiche Kinder- und Jugendchöre, die von engagierten Kolleginnen und Kollegen geleitet werden. Entsprechend den Kirchenchören bieten wir für die Kinder- und Jugendchöre, deren Gemeinde bei uns Mitglied ist, in Zukunft auch Urkunden an.
Diese geben wir für 10 Jahre des Bestehens eines Kinder- bzw. eines Jugendchores aus. Nach weiteren 10 Jahren kann dann wieder eine Urkunde bestellt werden.
Für Kinder und Jugendliche halten wir für 5 und für 10 Jahre Singen im Kinder-oder Jugendchor oder bei vorzeitigem Weggang als Dank ebenfalls eine Urkunde bereit.
Die Bestellung von Urkunden sind an unsere Geschäftsstelle zu richten.

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II. URKUNDE
Urkunden erhalten Chöre, Chorleiterinnen und Chorleiter, Chorsängerinnen und Chorsänger je nach Dauer ihrer Zugehörigkeit zu einem kirchlichen Chor und Chöre je nach Dauer ihres Bestehens entweder vom Verband EVANGELISCHE KIRCHENMUSIK IN WÜRTTEMBERG e.V. oder vom „Verband evangelischer Kirchenchöre Deutschlands“ ( VeK ).

a) – Chorleiterinnen und Chorleiter nach 25 Jahren vom VeK
( ist dieses Jubiläum nicht wahrgenommen worden, kann die Urkunde auch für 30 oder 35 Jahre ausgestellt werden )
b) – Chorsängerinnen und Chorsänger nach 25 Jahren vom Verband
( ist dieses Jubiläum nicht wahrgenommen worden, kann die Urkunde auch für 30 oder 35 Jahre ausgestellt werden )
- Chorsängerinnen und Chorsänger ab 40 Jahren vom VeK
c) – Chöre nach 25 Jahren vom Verband
( ist dieses Jubiläum nicht wahrgenommen worden, kann die Urkunde auch nach 30, 35 oder 40 Jahren ausgestellt werden )
- Chöre ab 50 vom VeK

Zu beachten sind folgende Hinweise:

1. Die Anforderung der Urkunden sollte wenigstens acht Wochen vor dem Jubiläumstermin erfolgen, was besonders für die vom VeK auszustellenden Urkunden
gilt.
2. Um Rückfragen zu vermeiden, bitten wir um folgende Angaben an unsere Geschäftsstelle:
Vor- und Zuname der/des zu Ehrenden
Dauer der Sängerinnen-/Sängertätigkeit ( siehe a-c )
Name des Chores, der Gemeinde, des Dekanats
Termin der vorgesehenen Verleihung

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III. ZELTER-PLAKETTE
Die Zelter-Plakette wird durch den Bundespräsidenten aus Anlaß des 100jährigen Bestehens eines Chores auf Antrag verliehen. Es ist dabei der Nachweis zu erbringen, dass der betreffende Chor sich im Rahmen der örtlich gegebenen Verhältnisse „künstlerische und volks-bildende Verdienste“ erworben hat. Dabei ist besonders die Tätigkeit während der zurückliegenden fünf Jahre zu würdigen.
Ein Chor, dessen 100jähriges Bestehen naht, muß bis zum 1. April des Vorjahres vor der geplanten Jubiläumsfeier die Verleihung der Zelter-Plakette bei der Geschäftstelle des Verbandes schriftlich beantragen. Von dort erhält der Chor dann das Formular mit den Angaben über die vorzulegenden Unterlagen.
Die Mitteilung aller Jubiläen sowie die Bestellung einer Urkunde erfolgt über die Geschäftsstelle, Gerokstraße 19, 70184 Stuttgart.

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Jubiläen im Bereich Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker
Urkunden für langjährige Organistinnen und Organisten


Für 25-, 40- und 50jährigen Dienst dankt der Verband für langjährige Treue und stellt dazu Urkunden aus. Wurde das 25jährige Jubiläum nicht wahrgenommen, kann die Urkunde auch für 30 Jahre ausgestellt werden.
Die Mitteilung eines bevorstehenden Jubiläums sollte ca. sechs Wochen vor dem Jubiläumstermin an die
Geschäftsstelle, Gerokstraße 19, 70184 Stuttgart, erfolgen und sollte folgende Angaben enthalten:
Vor- und Zuname der/des zu Ehrenden
Dienstzeit
Name der Gemeinde und des Dekanats
Termin der vorgesehenen Ehrung

Über alle dem Verband gemeldete Jubiläen werden die zuständigen Bezirkskantorinnen und Bezirkskantoren informiert.



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